Ehevertrag – Ja oder Nein?

Brautpaar in der Kirche vor dem Ja Wort

Ist der Ehevertrag noch zeitgemäß?

Liebe ist vergänglich. Haben Sie darüber bereits nachgedacht? Was passiert bei einer Scheidung, wie teilen Sie als Ehegatten die Vermögenswerte auf? Lohnt sich der Ehevertrag nur für reiche Eheleute? Ehepaare befassen sich vor der Hochzeit oft mit vielen Fragen zum Risiko einer Ehe. In Deutschland wird fast jede zweite Ehe geschieden, weshalb sich viele mit einem Ehevertrag absichern.

Was ist ein Ehevertrag?

Der Ehevertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen Ehepartnern. Rechtlich ist es irrelevant, ob es sich dabei um eine standesamtliche oder kirchliche Hochzeit oder eingetragene Lebenspartnerschaft handelt. Auch gleichgeschlechtliche Paare sind berechtigt, einen Ehevertrag aufzusetzen. Im Vertrag der Ehepartner sind insbesondere güterrechtliche Vereinbarungen geregelt. Häufig bringen die Ehepartner unterschiedliche Vermögenswerte mit in die Ehe. Dadurch kann es zu einem Übergewicht eines Ehepartners bezüglich der Vermögenswerte kommen.

Beispiel:
Einer der beiden Ehegatten besitzt bereits vor der Eheschließung zwei Immobilien. In der einen lebt dieser Ehegatte, die andere ist vermietet. Die Ehepartner beschließen, die bereits von dem einen Ehegatten bewohnte Immobilie als Ehehaushalt zu nutzen. Damit wird nicht automatisch ein anteiliger Wert auf den Ehepartner übertragen. Jedoch im Scheidungsfall steht dem Ehepartner, der nicht Eigentümer der Immobilie ist, gesetzlich eine Ausgleichsentschädigung zu. Im Ehevertrag können die Ehepartner von dieser gesetzlichen Regelung abweichend mittels Ehevertrags zivilrechtliche Vereinbarungen treffen.

Des Weiteren werden im Vertrag zusätzliche Beschlüsse für den Ausgleich der Rentenansprüche erlassen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Ehepartner während der Ehe mit dem höheren Einkommen dem anderen Ehepartner im Falle der Scheidung einen Ausgleich schuldig ist, um die Lebensführung im Alter zu sichern. Im Ehevertrag ist eine Abweichung der Ausgleichshöhe zugunsten des benachteiligten Ehepartners möglich, allerdings kann keine niedrigere Ausgleichszahlung vereinbart werden.

Der Ehevertrag regelt zudem den Unterhaltsanspruch beider Ehegatten während der Trennungsphase und Scheidung. Grundwerte sind im BGB geregelt, an denen wird auch kein Richter rütteln. Deshalb steht immer ein Unterhaltsanspruch im Mindestmaß zu, selbst dann, wenn beide Ehegatten sich vertraglich darauf verständigen, auf Unterhaltszahlungen zu verzichten. Damit soll im Falle einer Kehrtwende dem finanziell unterlegenen Unterhaltsberechtigten die Möglichkeit bleiben, den Mindestunterhalt laut deutschem Recht einzufordern.

Ein weiterer relevanter Punkt im Ehevertrag ist die Regelung zum Todesfall eines Ehepartners. Hier wird bereits mit dem Testament der Erbanspruch verfügt. Vielen Ehepartnern geht es um die Ehrlichkeit der Ehe. Wird die nur geschlossen, weil einer der beiden Ehepartner sich durch die Ehe bereichern möchte oder handelt es sich um einen ernst gemeinten Akt der Liebe?

Für wen lohnt der Ehevertrag?

Der Ehevertrag bezieht sich nicht auf einen bezifferten Wert. Wie Eheleute Vermögen definieren und real aufbauen, ist individuell zu bewerten. Der Ehevertrag kann auch dann geschlossen werden, wenn das Vermögen aus Sozialleistungen generiert wird. Es ist an kein Erwerbseinkommen oder an hochwertigen bestehenden Gütern gebunden. Allerdings dürfen Ehegatten nicht vergessen, dass der Ehevertrag Kosten verursacht.

Wer schließt den Ehevertrag?

Die Schließung eines Ehevertrages erfolgt zwischen den Ehepartnern. Die Beurkundung ist von einem Notar vorzunehmen. Bevor der Notar den Ehevertrag aufsetzt und beglaubigt, bietet dieser eine Beratung an, um den Sinn eines Ehevertrages im individuellen Eheverhältnis der Antragsteller zu prüfen. Bevor Sie sich endgültig dazu entschließen, einen Ehevertrag zu vereinbaren, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten.

Was kostet der Ehevertrag?

Die Kosten für die Schließung eines Ehevertrages sind vom Verkehrswert der Ehepartner abhängig. Geregelt wird die Gebührenverordnung durch Anlage 2 im GNotKG. Sie müssen bei einem durchschnittlichen Vermögenswert mit Kosten zwischen 500 bis 800 Euro rechnen.

Fazit

Gibt es essenzielle Klauseln in der Ehe, die notariell zu beglaubigen sind, um eine feste Regelung zu garantieren, sind Eheleute gut beraten, einen Ehevertrag zu schließen. Die Grundansprüche sind im Fall der Scheidung bereits durch den Gesetzgeber geregelt.

Autor: Syrasiculy

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